Beschreibung
Gemeinsam kochen, Freunde einladen und großzügig wohnen - mitten in Pörtschach. Der offene Wohn-, Ess- und Kochbereich prägt diese rund 118,4 m² große
Wohnung. Große Fenster, zwei Schlafzimmer und praktische Nebenflächen bieten Platz für Paare oder eine kleine Familie. 3,5 Zimmer mit offenem Wohn-, Ess- und Kochbereich Zwei Schlafzimmer, Badezimmer und separates WC Einbauküche und Parkett Fernwärme und Parkplatz Zentrale Lage in Pörtschach Außenbereiche und Seeblick Vor der
Wohnung liegen zwei derzeit als Terrassen genutzte Außenflächen mit Seeblick. Diese Flächen sind der
Wohnung nicht als Eigentum oder Zubehör zugeordnet. Die Nutzung wird derzeit von den übrigen Eigentümern geduldet; ein grundbücherlich gesichertes Sondernutzungsrecht besteht nicht. Ein zusätzlicher Abstellbereich bietet Platz für Gartenmöbel. Monatliche Mietkosten Gesamtbelastung: 1.490 € pro Monat inklusive Betriebskosten, Heizung und Warmwasser. Darin enthalten:
Miete 1.020,40 €, Betriebskosten 192,85 €, Heizung 206,53
€ und Warmwasser 70,22 €. Strom und Internet werden separat bezahlt. Kaution: drei Bruttomonatsmieten. Die Maklerprovision bezahlt gemäß Erstauftraggeberprinzip der Abgeber. Die Wohnung wird als sofort beziehbar angeboten. Fragen Sie den Grundriss an oder vereinbaren Sie eine Besichtigung. Wir zeigen Ihnen gerne die Räume und erläutern die derzeitige Außenflächennutzung. Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist. Lage: Die Wohnung befindet sich zentral in Pörtschach am Wörthersee. Der Monte-Carlo-Platz ist rund 155 Meter, der Bahnhof rund 360 Meter entfernt. Seeufer, Gastronomie, Einkaufsmöglichkeiten und Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind bequem zu Fuß erreichbar. Die Lage verbindet kurze Wege im Ortszentrum mit den Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten rund um den Wörthersee. Die genaue Anschrift erhalten Interessenten im Zuge einer qualifizierten Anfrage. Die im Plan dargestellten Außenflächen sind nicht Bestandteil beziehungsweise Zubehör des Wohnungseigentumsobjekts. Ihre derzeitige terrassenartige Nutzung wird von den übrigen Eigentümern geduldet; damit ist kein grundbücherlich gesichertes Sondernutzungsrecht verbunden. Alle Angaben beruhen auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Der Immobilienmakler ist als Doppelmakler tätig.... [Mehr]