Beschreibung
Gewerbeobjekt bestehend aus Verkaufsfläche/Schauraum/Büro und
Lager in Leonding zu vermieten! Dieses
Gewerbeobjekt mit ca. 1.232,00m² Gesamtnutzfläche befindet sich in verkehrsgünstiger, zentraler Lage in Leonding und teilt sich wie folgt auf: - ca. 210,00m² Verkaufs- oder Bürofläche inkl. Sanitärbereich - ca. 622,00m² Lagerfläche EG - ca. 400,00m² Lagerfläche UG Die ebenerdige Verkaufsfläche ist dank der großformatigen Schaufenster sehr hell. Darüber hinaus bieten sich die Schaufenster, welche straßenseitig - direkt zur Welser Straße - ausgerichtet sind, ideal zur Bewerbung Ihrer Waren an. Die Lagerfläche verfügt über eine ebenerdige und überdachte Zufahrt mit Rolltor (ca. 3,80m hoch) und praktischer Andockrampe zur optimalen Be- und Entladung. Dank der idealen Lage - direkt an der stark befahrenen Welser Straße - ist sowohl eine perfekte Sichtbarkeit als auch eine problemlose An- und Ablieferung garantiert. Darüber hinaus befindet sich die nächste Autobahnauffahrt lediglich 1,9 km entfernt.
Auch eine öffentliche Anreise ist aufgrund der in unmittelbarer Gehnähe entfernte Straßenbahnhaltestelle möglich. KONDITIONEN: - Hauptmietzins monatl. netto: ? 3.900,00 zzgl. 20% USt - Betriebskosten-Akonto monatl. netto: ca. ? 990,00 zzgl. 20% USt (exkl. Heizung und Strom) Die monatlichen Heiz- und Stromkosten sind noch nicht in der angeführten Miete inkludiert und werden je nach Verbrauch direkt vom Versorgungsunternehmen abgerechnet. Zusätzlich stehen direkt vor dem Objekt evtl. 4 - 5 Parkplätze zur Anmietung zur Verfügung. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ? 40,00/PP zzgl. 20% USt. Die Details dieser Parkplatz-Anmietung (Mo - Fr 08: 00 - 18: 00 Uhr und Samstag 08: 00 - 12: 00 Uhr) müssen jedoch noch besprochen werden. Beziehbar ab sofort Widmung: MB - eingeschränktes gemischtes Baugebiet Kaution: 3 Bruttomonatsmieten Unverbindliches, freibleibendes Angebot. Informationen nach bestem Wissen und Gewissen vom Abgeber erhalten - für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Mündliche Nebenabreden zum angebotenen Objekt bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für sämtliche behördliche Genehmigungen und Auflagen hat die Mieter In selbst Sorge zu tragen. Irrtümer, Druc... [Mehr]