Beschreibung
Die Donaustadt entwickelt sich rasant. Dieses geförderte Wohnprojekt der Hausfelder Höfe verbindet modernes Stadtleben mit erholsamer Ruhe - dank direkter Anbindung an zwei U2-Stationen und einer Ausstattung, die keine Wünsche offen lässt. Weitere verfügbare Wohnungen im Projekt finden Sie unter https://www.mischek.at/de/projekte/gelber-hof. weitere Informationen: In den Höfen selbst werden 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen errichtet. Alle verfügen über Freiflächen und die Gebäudeteile bieten attraktive Allgemeinflächen zur exklusiven Nutzung. Neben einem allgemeinen Gemeinschaftsraum inklusive Teeküche, einen Fitnessraum, Co-Working-Zonen im Erdgeschoss und vor allem das in allen Mischek-Projekten zum Einsatz kommende nachhaltige und komplett gasfreie Konditionier- und Heizsystem mittels Betonkernaktivierung. Beim
Kauf einer 2-Zimmer-Wohnung ist der Erwerb eines Stellplatztes nicht möglich. Lage: Angebunden an gleich zwei Stationen der U-Bahn-Linie U2 sowie Busse und Straßenbahnen leben die zukünftigen
Bewohnerinnen und Bewohner in einem verkehrsberuhigten, grünen Quartier mit großer Parkfläche und aktiver Erdgeschoßzone. Kaufpreis inkl. Förderung (alle weiteren Informationen finden Sie unter https://www.mischek.at/de/projekte/gelber-hof/top-01-003 760197). Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Förderungswürdigkeit bei geförderten Eigentumswohnungen (Rechtliche Grundlage WWFSG 1989), siehe: https://www.wien.gv.at/wohnen/gefoerderte-eigentumswohnung-kaufen - Der Förderungswerber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. - Maßgeblich ist die Summe der Jahres-Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen (untenstehende Höchsteinkommensgrenzen dürfen nicht überstiegen werden). - Monatsbelege der letzten drei Monatseinkommen für die Hochrechnung des laufenden Jahres. - Die Wohnung muss dem dringenden Wohnbedarf dienen und regelmäßig vom Förderungswerber verwendet werden. - Aufgabe Vorwohnsitz-Verpflichtungserklärung § 21 Abs. 3 Wohnbauförderungsgesetz 1984 plus schriftlicher - Nachweis über Verlegung Hauptwohnsitz, der binnen sechs Monaten nach Schlüsselübergabe erbracht werden muss. - Grenze förderbare Fläche - 150 m² unabhängig von der Personenanzahl. Einkommensgrenzen (gültig bis 31. Dezember 2026): Die Summe der Jahres-Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen darf die unten stehenden Höchsteinkommensgrenzen nicht übersteigen. Maßgeblich ist ausschließlich das Jahreseinkommen und nicht das Monatseinkommen. Als unselbstständige Erwerbstätige müssen Sie den Jahreslohnzettel und die Monatsbelege der letzten 3 Monatseinkommen vorlegen. Dies dient der Hochrechnung des laufenden Jahres. 1 Person: 70.030 Euro 2 Personen: 104.370 Euro 3 Personen: 118.100 Euro 4 Personen: 131.840 Euro Jede weitere Person: plus 7.700 Euro Die Wohnungsübergabe ist voraussichtlich für Ende dieses Jahres geplant.... [Mehr]