Beschreibung
Diese gepflegte
Doppelhaushälfte befindet sich in einer ruhigen Wohnlage im Welser Stadtteil Vogelweide. Die gewachsene Wohnumgebung bietet eine angenehme, grüne Atmosphäre und ein schönes Wohnumfeld für Familien und alle, die ein Eigenheim mit Privatsphäre und Garten suchen. Das Grundstück ist 350 m² groß. Das
Haus wurde im Jahr 1961 errichtet und im Jahr 1967 durch einen Zubau erweitert. Im Jahr 2003 wurde ein Windfang errichtet und die Garage vergrößert. Mit einer Wohnfläche von ca. 105 m² bietet das
Haus ausreichend Platz und eine praktische Raumaufteilung über zwei Ebenen. Zusätzlich steht ein Teilkeller zur Verfügung. Ein besonderes Highlight sind die zwei Gartenbereiche, die jeweils ihren eigenen Charakter und Platz zum Entspannen bieten. Ergänzt wird der Außenbereich durch eine sonnige Südterrasse, die zu gemütlichen Stunden im Freien einlädt. Das gesamte Grundstück vermittelt ein besonders geschütztes und privates Wohngefühl. Zaun, elektrisches Einfahrtstor und die eingewachsene
Bepflanzung rund um das Haus sorgen für eine angenehme Abgrenzung und viel Privatsphäre. Auch im Haus wurde bereits laufend investiert. Die Kunststofffenster wurden in den Jahren 2013/2014 erneuert und verfügen über mechanisch bedienbare Rollläden. Für zusätzliche Gemütlichkeit sorgt ein Specksteinofen aus dem Jahr 2005. Auch die Gastherme wurde bereits erneuert. Insgesamt präsentiert sich das Haus in einem guten und gepflegten Zustand und bietet ein gemütliches Zuhause in einer ruhigen, etablierten Wohnlage von Wels. Das Haus wird ab September 2027 zur Verfügung stehen. Energieausweis: in Bearbeitung!! Raumaufteilung Erdgeschoss Wohnzimmer Esszimmer Küche Vorraum WC Windfang Obergeschoss Schlafzimmer Kinderzimmer Durchgangszimmer, ideal als Büro Badezimmer mit WC Keller teilunterkellert Ausstattung und Details Baujahr: 1961 Zubau: 1967 Wohnfläche: ca. 110 m² Windfang errichtet: 2003 Garage vergrößert: 2003 Kunststofffenster erneuert: 2013/2014 mechanische Rollläden Specksteinofen: 2005 Gastherme erneuert teilunterkellert Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie. Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.... [Mehr]