Beschreibung
Gut aufgeteilte 1,5-Zimmer-
Wohnung in Linz/Urfahr zu
vermieten! ACHTUNG! Die
Wohnung wird auf nur ca. 1,5 Jahre befristet vermietet. Diese ca. 40m² große
Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoß und ist über das Stiegenhaus erreichbar. (kein Lift!) Beim Betreten der
Wohnung gelangt man zunächst in den geräumigen Ess- & Kochbereich. Über eine kleine "Abstellnische" ist das Badezimmer samt Toilette, Dusche und Waschmaschinenanschluss begehbar. Der Helle Wohn- & Schlafbereich bietet ausreichend Platz - ein Highlight hierbei ist der wunderschöne Ausblick auf den Schlossberg und die Donau. RAUMAUFTEILUNG: - Koch- & Essbereich - Wohn- & Schlafzimmer - Badezimmer Einerseits die großartige Verkehrslage als auch die Nähe zum Linzer Zentrum gewährleisten fußläufig erreichbare Einkaufsmöglichkeiten und eine ideale Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Die Bus- und Bahnhaltestelle "Rudolfkreuzung" ist nur wenige Gehminuten entfernt. KONDITIONEN: - Mietkosten monatl.: ? 518,50 inkl. USt - Betriebskosten-Akonto
monatl.: ? 77,00 inkl. USt = GESAMTMIETE monatl.: ? 595,50 inkl. USt (inkl. Betriebskosten; exkl. Heizung und Strom) Kaution: 3 Bruttomonatsmieten Die monatlichen Kosten für Strom und Heizung werden je nach Verbrauch direkt vom Versorgungsunternehmen abgerechnet. Ein weiterer Pluspunkt ist das bereits in der Miete inkludierte Kellerabteil. Ausreichend Parkplätze stehen in den umliegenden Kurzparkzonen zur Verfügung. (Bewohnerparkkarte von Vorteil!) Vor dem Gebäude lädt eine allgemein nutzbare Freifläche zu sportlichen Aktivitäten, zum Entspannen oder einfach zum Energietanken ein. Wir freuen uns über Ihre Anfrage! Entdecken Sie dieses und weitere spannende Immobilienangebote auf unserer Homepage unter www.nextimmobilien.at! Unverbindliches, freibleibendes Angebot. Informationen nach bestem Wissen und Gewissen von Abgeber In erhalten - für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Mündliche Nebenabreden zum angebotenen Objekt bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für sämtliche behördliche Genehmigungen und Auflagen hat die Mieter In selbst Sorge zu tragen. Irrtümer, Druckfehl... [Mehr]