Beschreibung
Möblierte 1-Zimmer-
Wohnung im Altstadt Diese gemütliche 1-Zimmer-
Wohnung mit ca. 38 m² Wohnfläche sucht ab sofort einen neuen
Mieter. Die
Wohnung überzeugt durch einen gut geschnittenen Wohn- und Schlafbereich sowie ein Badezimmer mit Badewanne, das zum Entspannen einlädt. Dank der praktischen Raumaufteilung eignet sich die
Wohnung ideal für Singles oder Pendler. Beheizt wird die
Wohnung mittels Fernwärme über eine Fußbodenheizung. Highlights: ca. 38 m² Wohnfläche gemütlicher Wohn- und Schlafbereich Badezimmer mit Badewanne Beheizung mittels Fernwärme - Fußbodenheizung Heizkosten derzeit € 36,98 brutto/Monat ab sofort verfügbar Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und vereinbaren gerne einen Besichtigungstermin. Endenergiebedarf: 0.00 Lage: Die
Wohnung befindet sich in einer der begehrtesten Wohnlagen Salzburgs - in der Kaigasse, mitten im historischen Kaiviertel der Altstadt. Die zentrale Lage verbindet den einzigartigen Charme der Salzburger Altstadt mit einer
ausgezeichneten Infrastruktur und kurzen Wegen zu allen Einrichtungen des täglichen Bedarfs. In unmittelbarer Umgebung befinden sich zahlreiche Cafés, Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten sowie kulturelle Highlights wie der Mozartplatz, der Domplatz und die Festung Hohensalzburg. Auch die Universität Salzburg sowie die Salzburger Landesregierung sind nur wenige Gehminuten entfernt und prägen das lebendige, zugleich stilvolle Umfeld. Die Kaigasse zeichnet sich durch ihre historische Architektur, Galerien und ihre besondere Atmosphäre aus und zählt zu den attraktivsten Adressen der Stadt. Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich z B aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.... [Mehr]