Beschreibung
Eine hochwertige Ausstattung mit Parkettböden, Fliesenböden sowie einer Küche bietet die im 2. Obergeschoss liegende ca. 52 m² große, helle
Wohnung. Das Badezimmer ist sehr geräumig: mit Dusche und Waschmaschinenanschluss. Vom Wohn- und Essbereich aus erreicht man das Schlafzimmer, welches südlich ausgerichtet ist. Zusätzlich gibt es noch ein großes Kellerabteil. Der Heizwärmebedarf fällt in die Klasse C und beträgt 74,09 kWh/m²a. Aufteilung: Vorraum WC Bad mit Dusche Wohn- und Essbereich mit integrierter Küche - ablösefrei Schlafzimmer Es ist möglich bei der Stadtgemeinde Perg eine Parkkarte zu
kaufen. Gesamtmiete: EUR 633,16 inkl. MwSt., inkl. Betriebskosten, inkl. Heizkosten (Fernwärme) Strom zusätzlich nach Verbrauch Kaution: EUR 2.500,- Bruttomonatsmieten : Provisionsfrei für den
Mieter Detailunterlagen: Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis,
dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer [Tel] Durchwahl 1281 oder 1299. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen. Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter. Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist. Lage: Schule, Kindergarten, Bahnhof sowie Nahversorger sind fußläufig in nur wenigen Minuten erreichbar. Der Zentralraum Linz ist über die B3 in ca. 30 Autominuten oder per Bus/Bahn gut zu erreichen.... [Mehr]