Beschreibung
3-Zimmer-Dachgeschoßwohnung im Andräviertel Die
Wohnung befindet sich in einem Gründerzeitpalais, errichtet in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, am Mirabellplatz in unmittelbarer Nähe von Schloss Mirabell. Die
Wohnung liegt im 3.OG (mit Lift) und ist süd-west-seitig ausgerichtet. Die ca. 96 m² große
Wohnung gliedert sich in einen Vorraum, Bad mit Badewanne, separates WC, möblierter Küche, großes Wohn- Esszimmer mit Erker sowie zwei Schlafzimmer. Die
Wohnung ist durch die überdurchschnittliche Raumhöhe und die großen Doppelfenster sehr hell und zum Mirabellplatz als auch zum Mirabellgarten hin ausgerichtet. Die Bäume vor den Fenstern bieten optimalen Sichtschutz. Die Beheizung der
Wohnung erfolgt mittels Fernwärme. - Diese Kosten sind im ausgewiesenen Mietpreis bereits enthalten. Endenergiebedarf: 0.00 Lage: Die Liegenschaft befindet sich in bester Lage im Salzburger Stadtteil Mirabell, nur wenige Gehminuten von der Salzburger Altstadt entfernt. Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants,
Cafés, Schulen sowie öffentliche Verkehrsmittel befinden sich in unmittelbarer Nähe. Der Mirabellgarten, das Salzachufer und zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind bequem zu Fuß erreichbar und unterstreichen die hohe Wohn- und Lebensqualität dieses attraktiven Standorts. Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich z B aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.... [Mehr]