Beschreibung
Das gegenständliche
Geschäftslokal befindet sich in ausgezeichneter Innenstadtlage im 1. Wiener Gemeindebezirk, unmittelbar zwischen Freyung, Herrengasse und Schottentor. Die Strauchgasse zählt zu den etablierten und repräsentativen Adressen der Wiener Innenstadt und überzeugt durch ihre hohe Passantenfrequenz, das gehobene Umfeld sowie die ausgezeichnete Erreichbarkeit. Das
Geschäftslokal Top 15 in der Strauchgasse 1 verfügt über eine Fläche von 132,21 m² und befindet sich im Erdgeschoss. Es besticht durch großzügige Schaufensterflächen sowie eine ausgezeichnete Sichtbarkeit direkt von der Freyung, wodurch eine hohe Kundenfrequenz gewährleistet ist. Die Verfügbarkeit ist voraussichtlich ab Juni gegeben, jedenfalls jedoch spätestens ab Februar 2027. In technischer Hinsicht ist das Objekt mit einer Wohnraumlüftung inklusive Frischluftzufuhr ausgestattet. Die Beheizung und Kühlung erfolgen über Fancoils, wobei die Abrechnung der Energie über Wärmemengenzähler erfolgt. Die Wärmeversorgung
basiert auf einem Fernwärmevertrag, während die Kühlung über eine Eigenproduktion der Oe KB sichergestellt wird. - Wärmemengenzähler für Heizung und Kühlung. Basisvertrag Fernwärme, Kühlung Eigenproduktion Oe KB - Heizverbrauch 2025: EUR 128,25 (Kalkulation 2026 abhängig von den jeweils aktuellen externen Energiekosten) - Kühlverbrauch 2025: ca EUR 129,77 (Kalkulation 2026 abhängig von den jeweils aktuellen externen Energiekosten) Lage: Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist hervorragend. In wenigen Gehminuten erreicht man die U-Bahn-Linien U2 und U4 (Station Schottenring bzw. Schottentor) sowie zahlreiche Straßenbahn- und Buslinien. Dadurch ist eine optimale Erreichbarkeit sowohl für Kunden als auch Mitarbeiter gewährleistet. Das Umfeld ist geprägt von einer Vielzahl an hochwertigen Einzelhandelsflächen, Gastronomiebetrieben, Hotels, Kanzleien und Bürostandorten. Die zentrale Lage im historischen Stadtkern bietet ein attraktives und repräsentatives Umfeld für unterschiedlichste Nutzungskonzepte. Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie. Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.... [Mehr]