Beschreibung
Wohnen am Belvedere ? Exklusive Lage in 1040 Wien Die Prinz-Eugen-Straße zählt zu den repräsentativsten Gegenden Wiens und bietet ein Wohngefühl, das sich bewusst vom Gewöhnlichen abhebt. Direkt beim Schloss Belvedere gelegen, entfaltet sich hier eine einzigartige Verbindung aus historischer Eleganz, weitläufigen Grünflächen und urbaner Lebendigkeit. Der Blick und die Nähe zu den prachtvollen Gartenanlagen verleihen dem Alltag eine besondere Qualität ? sei es bei einem morgendlichen Spaziergang durch die barocke Parklandschaft oder bei entspannten Momenten im Grünen, nur wenige Schritte von der eigenen Haustüre entfernt. Gleichzeitig genießen Sie alle Vorzüge einer zentralen Stadtlage: Die Wiener Innenstadt ist in kurzer Zeit erreichbar, ebenso der Hauptbahnhof mit optimaler nationaler und internationaler Anbindung. Rund um die
Wohnung finden sich ausgewählte Restaurants, Cafés und Einkaufsmöglichkeiten, die den gehobenen Lebensstil dieser Gegend unterstreichen. Trotz dieser ausgezeichneten
Infrastruktur bewahrt die Prinz-Eugen-Straße eine angenehme Ruhe und Zurückgezogenheit, die sie besonders lebenswert macht. Die Wohnung selbst befindet sich im 1. Obergeschoss mit Lift und gliedert sich in ein geräumiges Wohnzimmer, drei Schlafräume, eine separate, vollausgestattete Wohnküche, zwei Badezimmer mit Badewannen, Dusche und WCs, ein Gäste-WC, zwei Abstellräume, sowie einen Vorraum. Das Highlight ist der dazugehörige Balkon, der zum gemütlichen Verweilen im Freien einlädt. Ausstattung vollausgestattete, moderne Einbauküche zwei Bäder mit Badewannen, Duschen und WCs separates Gäste-WC prachtvolle Parkettböden in den Wohnräumen moderne Fliesen in den Nassräumen Ein Lift ist im Haus vorhanden. Öffentliche Verkehrsanbindung U-Bahn Linien 1, 2, 4 (Karlsplatz) Straßenbahnlinien D, 71, 1, 62 und Badner Bahn Buslinie 4A Befristung: 5 Jahre, 1 Jahr Kündigungsverzicht, 3 Monate Kündigungsfrist Nebenkosten: 3BMM Kaution, Vertragserrichtungsgebühr Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seine... [Mehr]