Beschreibung
2-Zimmer Dachgeschosswohnung mit Terrasse, Nähe Wallensteinplatz in 1200 Wien zu
mieten Diese charmante 2-Zimmer-Dachgeschosswohnung befindet sich in ruhiger Lage unweit des Wallensteinplatzes im 20. Wiener Gemeindebezirk. Die helle Wohnküche ist mit einer Einbauküche ausgestattet und bietet ausreichend Platz für kochen und wohnen. Das Schlafzimmer verfügt über einen direkten Zugang zur kleineren Terrasse und lädt zum Entspannen ein. Alle Räume sind zentral über den Vorraum begehbar. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne sowie einem Handwaschbecken ausgestattet; die Toilette ist separat. Die Beheizung erfolgt über Elektroradiatoren. Die
Wohnung verfügt über eine Nutzfläche von ca. 50,17 m² und wird befristet auf 5 Jahre vermietet. Im Haus stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern ein Kellerabteil, ein Fahrradabstellraum sowie eine Waschküche zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Raumaufteilung: - Vorraum - Wohnküche - Schlafzimmer - Terrasse - Badezimmer mit Wanne - Toilette - Kellerabteil
Lage: Verkehrsanbindung Durch die Nähe der Haltestellen "Wallensteinplatz" ist ein guter Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz mit folgenden Linien gegeben: - Autobus 5B - Straßenbahnlinien 5, 33 Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich z B aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.... [Mehr]