Beschreibung
Top 18: GEBÄUDEBESCHREIBUNG Das stilvolle Gebäude erstreckt sich über fünf Etagen und befindet sich in einem sehr gepflegten, repräsentativen Zustand. Der prachtvolle Altbau aus der Jahrhundertwende besticht durch seinen besonderen Charme und verbindet klassische Architektur elegant mit modernem Wohnkomfort. WOHNUNGSBESCHREIBUNG In der beliebten Reinprechtsdorfer Straße im 5. Bezirk gelangt diese ca. 74 m² große
Wohnung im 4. Obergeschoss eines gepflegten Altbaus zum
Verkauf. Ein Lift ist vorhanden, hält jedoch im Halbstock. Die
Wohnung befindet sich in absolut ruhiger Innenhoflage und bietet eine hervorragende Grundlage für die Verwirklichung individueller Wohnideen. Derzeit ist das Objekt sanierungsbedürftig, eröffnet jedoch gerade dadurch eine seltene Gelegenheit, ein Zuhause ganz nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Mit ihrer großzügigen Fläche eignet sich die
Wohnung ideal für die Umsetzung einer geräumigen 2-Zimmer-
Wohnung oder sogar einer clever geplanten 3-Zimmer-Lösung. Die
vorhandene Struktur lässt vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zu und bietet viel Potenzial für ein modernes, komfortables Wohnkonzept. Dieses Objekt ist das perfekte Projekt für alle, die Wert auf Individualität legen und den Charme einer selbst gestalteten Wohnung schätzen. Highlights: ca. 74 m² Wohnfläche ruhige Innenhoflage 4. Obergeschoss Lift vorhanden (Halbstock) komplett sanierungsbedürftig vielseitige Grundrissgestaltung möglich (2? 3 Zimmer) Kaufpreis: EUR 379.000,- Wir freuen uns Ihnen diese einzigartige Immobilie im Zuge einer Besichtigung präsentieren zu dürfen! Für weitere Fragen bzw. Besichtigungstermine steht Ihnen Herr Lukas Cevik gerne unter [Tel] zur Verfügung. Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zum Kauf angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen der Eigentümerin und sind unsererseits ohne Gewähr. Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbe... [Mehr]