Beschreibung
In einem attraktiven Neubau in unmittelbarer Nähe zum Weilandpark und zum Sonnwendviertel befindet sich im 5. Obergeschoß diese 2-Zimmer
Wohnung. Die
Wohnung bietet folgende Aufteilung: - Vorraum - Wohnküche inklusive Einbauküche - Schlafzimmer - Badezimmer mit Badewanne - separates WC Die Nebenkosten (Strom, Heizung und Wasser) sind verbrauchsabhängig uns fallen zusätzlich an. weitere Informationen: Die
Wohnung gelangt zur befristeten Vermietung auf 5 Jahre. Kündigungsverzicht 1 Jahr. Lage: In unmittelbarer Umgebung befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, darunter Supermärkte, Fachgeschäfte und lokale Dienstleister. Der beliebte Favoritner Markt sowie die belebte Favoritenstraße mit ihrem vielfältigen Angebot an Gastronomie und Handel sind rasch erreichbar. Die öffentliche Verkehrsanbindung ist hervorragend: Mehrere Bus- und Straßenbahnlinien verlaufen in kurzer Gehweite, zudem ist die U1 - eine der wichtigsten U-Bahn-Linien der Stadt - schnell erreichbar und ermöglicht eine direkte
Verbindung in die Innenstadt sowie zum Hauptbahnhof. Auch mit dem Auto ist die Lage durch die Nähe zur Südosttangente (A23) sowie zu weiteren Hauptverkehrsachsen sehr gut angebunden. Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich z B aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.... [Mehr]