Beschreibung
Zur Vermietung gelangt eine großzügige Geschäftsfläche in der Favoritenstraße 138 im 10. Wiener Gemeindebezirk. Das Objekt befindet sich in einer frequentierten Einkaufs- und Wohngegend und bietet aufgrund seiner Sichtbarkeit und Erreichbarkeit ideale Voraussetzungen für vielfältige Nutzungskonzepte. Die Liegenschaft wurde zuletzt als Supermarkt genutzt und überzeugt durch ihre großzügige Raumstruktur sowie eine beeindruckende Raumhöhe von ca. 3,70 Metern, die ein offenes und modernes Raumgefühl schafft. Die Übergabe erfolgt im Edelrohbau, wodurch dem zukünftigen Mieter maximale Gestaltungsfreiheit bei der individuellen Ausbauplanung geboten wird. Die Parkgarage "Reumannplatz" bietet einen komfortablen Zutritt direkt vor dem
Geschäftslokal und ermöglicht so eine besonders bequeme Erreichbarkeit. Die Geschäftsfläche ist technisch zeitgemäß ausgestattet und wird mittels Luftwärmepumpe beheizt und gekühlt, was einen effizienten und nachhaltigen Betrieb ermöglicht. Eckdaten im Überblick: -
Mietdauer: 10 Jahre zzgl. Verlängerungsoption - Mindestmietdauer: 7 Jahre - Kaution: 3-6 Bruttomonatsmieten (abhängig von der Bonität) - Beheizung & Kühlung: Luftwärmepumpe - Übergabezustand: Edelrohbau - Raumhöhe: ca. 3,70 m - Nutzung: ehem. Supermarkt, vielseitig nutzbar Diese Geschäftsfläche eignet sich hervorragend für Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe oder andere publikumsorientierte Konzepte, die von der urbanen Umgebung profitieren möchten. Lage: Die Geschäftsfläche in der Favoritenstraße 138 verfügt über eine sehr gute öffentliche Verkehrsanbindung. Die U-Bahn-Station Reumannplatz (U1) ist in wenigen Gehminuten erreichbar und gewährleistet eine schnelle Verbindung in die Wiener Innenstadt sowie zum Hauptbahnhof. Darüber hinaus stehen in unmittelbarer Umgebung mehrere Straßenbahn- und Buslinien zur Verfügung, die eine optimale Erreichbarkeit aus verschiedenen Teilen der Stadt sicherstellen. Die hohe Frequenz des öffentlichen Verkehrs unterstreicht die Attraktivität des Standorts für Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen. Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie. Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.... [Mehr]