Beschreibung
Ihr zukünftiges Zuhause mit großem Potenzial! Dieses Einfamilienhaus befindet sich in der Gemeinde Velden, unweit vom Wörthersee entfernt, in einer ruhigen Wohngegend. Die Lage ist perfekt für Familien und Naturliebhaber. So gut wie alles was zum täglichen Leben benötigt wird ist problemlos fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichbar. Velden am Wörther See besticht nicht nur durch seine wunderschöne Landschaft, sondern auch durch eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten. Ob Schwimmen, Wandern oder Radfahren ? hier kommen sowohl Sportbegeisterte als auch Erholungssuchende auf ihre Kosten. Das zweistöckige
Haus mit Garage wurde 1956 erbaut und um einen Zubau 1966 im Erdgeschoß (56,40 m²) erweitert. Der Altbestand des
Hauses ist unterkellert. Im Erdgeschoß des Haues befindet sich das Wohnzimmer mit angrenzenden Esszimmer, zwei Schlafzimmer, das Badezimmer und WC separat, ein Abstellraum, die Küche mit einer Speis und der großflächige Zubau im Ostteil des
Hauses. Das Obergeschoß gliedert sich
in 5 Schlafzimmer und ein Badezimmer mit separaten WC. Eine großzügige Terrasse und ein langgezogener Balkon sind ebenfalls Bestandteil des Obergeschoßes. Das Gebäude selbst ist in einem sehr schlechten Zustand und eine zumindest tiefgreifende Generalsanierung ist notwendig. Die 1.661 m² große Liegenschaft bietet jedoch ein großes Potenzial, um Ihre persönlichen Wohnträume zu verwirklichen! Der langgezogene, ebene und nach Süden ausgerichtete Garten lädt zur Entspannung und Erholung ein. Laut der Gemeinde Velden am Wörthersee beträgt die maximal zulässige Geschoßflächenanzahl 0,5. Interessiert an dieser Gelegenheit? Dann melden Sie sich gerne bei mir unter [Tel]. Ihr Robert Haubiz Das s REAL ist Teil des Sparkassen/Erste Bank Sektors. Gerne stellen wir zur Abwicklung der Wohnraumfinanzierung einen Kontakt zu unseren Finanzierungsspezialisten her. Fragen Sie uns danach - wir helfen gerne weiter! Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Dahe... [Mehr]