Beschreibung
Zum Verkauf steht ein Zinshaus mit großem Entwicklungspotenzial in begehrter Lage des 17. Wiener Gemeindebezirks , nur wenige Schritte von der künftig geplanten U5-Station entfernt. Die Liegenschaft umfasst ein Bestandsgebäude sowie eine großzügige Hofstruktur mit zusätzlicher baulicher Perspektive. Auf einer Grundstücksfläche von rund 2.500 m² eröffnet sich die Möglichkeit, ein urbanes Immobilienprojekt zu realisieren - von klassischem Wohnbau bis hin zu gemischten Nutzungskonzepten. Eine aktuelle Konzeptstudie zeigt die Machbarkeit einer deutlichen Ausweitung der oberirdischen Nutzflächen sowie die attraktive Neuordnung des Innenhofs. Die Liegenschaft wird bestandsfrei übergeben und eignet sich ideal für Bauträger, Projektentwickler und langfristig orientierte Investoren. Weitere Details und vollständige Unterlagen erhalten Sie gerne nach Kontaktaufnahme und Nachweis des Interesses. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Erfolgsfall 3 % Maklerprovision zzgl. USt. zu entrichten sind.
Für weitere Informationen und Terminvereinbarungen kontaktieren Sie uns bitte unter: [Email] Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig. Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt <500m Apotheke <500m Klinik <500m Krankenhaus <1.500m Kinder & Schulen Schule <500m Kindergarten <500m Universität <2.000m Höhere Schule <1.500m Nahversorgung Supermarkt <500m Bäckerei <500m Einkaufszentrum <500m Sonstige Geldautomat <500m Bank <500m Post <500m Polizei <500m Verkehr Bus <500m U-Bahn <1.000m Straßenbahn <500m Bahnhof <1.000m Autobahnanschluss <3.500m Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: Open Street Map Lage: Straßenbahn 9, 43: Rosensteingasse, Bus 10A: Hernals, Wattgasse, U6 Alser Straße Doppeltätigkeit/Naheverhältnis Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakle r tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung . Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (z B Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.... [Mehr]