Beschreibung
Liegenschaftsbeschreibung Der "Schottenfelder Hof" in der Westbahnstraße 27-29 wurde 1908 nach Plänen von August Belohlavek durch die Firma Kupka & Orglmeister für den Gummiwarenfabrikanten Josef Piwonka erbaut. Die Liegenschaft besteht aus zwei miteinander verbundenen Doppeltrakten und zwei parallel liegenden, tief ins Grundstück hineinreichenden Hoftrakten. Der "Schottenfelder Hof" überzeugt durch sein beeindruckendes Entrée und den ruhigen, begrünten Innenhof. Wohnungsbeschreibung Der Zwei-Zimmer-Altbau befindet sich im Mezzanin (= 1. Liftstock) des Hoftrakts und verfügt über ca. 74,5 qm Wohnfläche. Die Raumhöhen betragen über 2,90 m. Die Wohneinheit ist rein hofseitig ausgerichtet und bietet somit eine ruhige Lage sowie einen Blick in den hübsch begrünten, weitläufigen Innenhof. Der Grundriss kann als sehr gut gelungen bezeichnet werden. Überdies verfügen alle Zimmer und Nebenräume über ein Fenster. Über dem Vorraum sind alle Räume zentral begehbar: das Wohnzimmer das Schlafzimmer der
Küchenbereich mit Einbauküche das Badezimmer mit Wanne und Waschmaschinenanschluss die separate Toilette Ausstattung Diese Wohnung besitzt die typischen Stilaltbau-Elemente wie Fischgrätparkett, Flügeltüren und Holzkastenfenster. Das Objekt ist mit Gasetagenheizung und Heizkörpern ausgestattet. Die Wohnung war bisher vermietet und verfügt daher bereits über eine Einbauküche. Die Wohnung ist prinzipiell bezugsfertig. Je nach individuellen Vorstellungen, können natürlich auch Adaptierungsarbeiten vorgenommen werden (z B Modernisierung Sanitäranlagen, Heizungsrohre Unterputz legen, neue Küche, etc.). Hinweise Ein Wohnungsplan ist in Erstellung. Das Wohnungseigentum ist in Begründung. Vertragserrichtung durch Tiefenthaler Gnesda Rechtsanwälte (1010 Wien, Rockhgasse 6). Die Kosten betragen 1,5 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt sowie Barauslagen und Notarskosten. Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zum Kauf angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr. Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des... [Mehr]