Beschreibung
- Tiefgaragenstellplätze in der Nähe des Bulgariplatzes, der Herz-Jesu-Kirche und Wiener Straße - Bearbeitungsgebühr: 270€ - Als Kaution sind € 50 für den Schlüssel und € 100 für die Fernbedienung zu hinterlegen. Wir würden uns freuen, Sie als zukünftigen
Mieter begrüßen zu dürfen und stehen für Rückfragen oder Terminvereinbarungen gerne unter [Email] zu Verfügung. Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt <250m Apotheke <250m Krankenhaus <750m Klinik <750m Kinder & Schulen Kindergarten <250m Schule <250m Universität <2.000m Höhere Schule <2.000m Nahversorgung Supermarkt <250m Bäckerei <250m Einkaufszentrum <1.250m Sonstige Bank <250m Geldautomat <500m Post <750m Polizei <750m Verkehr Bus <250m Straßenbahn <250m Bahnhof <250m Autobahnanschluss <1.000m Flughafen <3.000m Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: Open Street Map Doppeltätigkeit/Naheverhältnis Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakle r tätig sind. Weiters möchten wir Sie
höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung . Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (z B Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.... [Mehr]