Beschreibung
Der Gewerbepark "Park 6" in 2345 Brunn am Gebirge bietet auf einer Gesamtfläche von rund 18.000 m² moderne und vielseitig nutzbare Gewerbeflächen. Zur Vermietung stehen separat anmietbare Einheiten, bestehend aus Lagerflächen von ca. 365 m² - 3.524 m², sowie Büroflächen von ca. 130 - 1.095 m². Die Flächenaufteilung ermöglicht eine flexible Nutzung und bietet Lösungen für vielseitige Anforderungen. Die
Hallen sind ebenerdig zugänglich und verfügen jeweils über Einfahrtstore für eine komfortable Andienung. Die Betriebsliegenschaft überzeugt durch ihre exzellente Verkehrsanbindung über die nahegelegene A2, A21 und S1, wodurch eine schnelle Verbindung in alle Richtungen gewährleistet wird. Das Wiener Stadtzentrum, der Flughafen sowie wichtige Wirtschaftsräume (Süd/Ost-Achse) sind in kurzer Zeit erreichbar. weitere Informationen: Verfügbare Flächen: Lagerfläche B3: ca. 370,00 m² Lagerfläche B4: ca. 367,00 m² Lagerfläche B6: ca. 610,00 m² Lagerfläche C: ca. 3.524,00 m² Büro B7: ca. 330,00 m²
Büro B9: ca. 131,00 m² Büro B11: ca. 160,00 m² Büro C: ca. 1.095,00 m² Lage: Verkehrsanbindung: Die Liegenschaft befindet sich in Brunn am Gebirge in der Industriestraße B6, einem Standort mit hervorragender Anbindung an das überregionale Straßennetz. Über die nahegelegenen Anschlussstellen zur A2, A21 sowie zur S1 ist eine schnelle Verbindung in alle Richtungen gewährleistet. Dadurch sind sowohl das Wiener Stadtzentrum als auch wichtige Verkehrsknotenpunkte wie der Flughafen Wien und die Südautobahn in kurzer Zeit erreichbar. ÖPNV: Die Lage ist gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. In unmittelbarer Nähe verkehren mehrere Buslinien (z. B. 207, 270, 303, 212, 268), die eine direkte Verbindung zu den Schnellbahnstationen Brunn-Maria Enzersdorf und Mödling bieten. Von dort bestehen Anschlüsse an die Linien S1, S2 und S3, die eine schnelle Verbindung ins Wiener Stadtzentrum sowie in das südliche Umland ermöglichen. Zusätzlich ist die Badner Bahn über die nahegelegene Station in wenigen Minuten erreichbar. Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt.... [Mehr]