Beschreibung
Zum
Verkauf steht ein großzügiges Mehrfamilienhaus in einer der begehrtesten Lagen Wiens. Mit einer Wohnnutzfläche von 297,63 m² bietet dieses Objekt ausreichend Platz für verschiedene Wohnkonzepte und ist somit ideal für junge Familien oder als lukrative Investitionsmöglichkeit geeignet. Das Gebäude ist in Massivbauweise mit Vollwärmeschutz errichtet. Das
Haus erstreckt sich über 6 Zimmer, die sich hervorragend für eine individuelle Raumgestaltung eignen. Neben einem zauberhaften Garten hat jede weitere Wohneinheit eine eigene Terrasse in den Garten ausgerichtet. Ebenso ist eine ebenerdige Garage im Gebäude integriert. Das Mehrfamilienhaus bietet zudem 3 WCs und 3 Bäder, die den Komfort für die gesamte Familie oder die
Mieter erhöhen. Ein Personenaufzug sorgt für barrierefreien Zugang zu allen Etagen und erleichtert den Alltag. Die Verkehrsanbindung ist hervorragend. In unmittelbarer Nähe befinden sich Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie ein Bahnhof, die eine schnelle Erreichbarkeit
des Stadtzentrums und anderer wichtiger Standorte ermöglichen. Die Umgebung ist mit Ärzten, Apotheken, einer Klinik sowie zahlreichen Schulen und Kindergärten bestens ausgestattet. Auch größere Bildungseinrichtungen wie eine Universität und eine höhere Schule befinden sich in der Nähe. Für den täglichen Bedarf sorgen diverse Supermärkteund eine Bäckerei in der Nachbarschaft. Ein weitere Zubau ist nicht möglich, ebenso darf das Gebäude nicht abgerissen werden. Zulässige Bebauung: Wohnen, Bauklasse II geschlpossene Bauweise, max. Gebäudehöhe 10,5 m Kaufpreis (aufgrund von Insolvenz): 1.900.000,00 € Sehr gerne stehe ich Ihnen jederzeit für weitere Fragen und ausführliche Besichtigungen zur Verfügung. Barbara Preis Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie. Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig. Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt <500m Apotheke <500m Klinik <1.000m Krankenhaus <2.000m Kinder & Schulen Schule <500m Kindergarten <500m Universität <1.000m Höhere Schule <500m Nahversorgung Supermarkt <500m Bäckerei <500m Einkaufszentrum <1.500m Sonstige Geldautomat <500m Bank <500m Post <500m Polizei <1.000m Verkehr Bus <500m U-Bahn <1.500m Straßenbahn <500m Bahnhof <500m Autobahnanschluss <3.000m Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: Open Street Map Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden "Auftraggeber") und Be First Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der Be First Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die Be First Immobilien (im Folgenden "Makler") ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die Be First Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.... [Mehr]