Beschreibung
Dieses ehemalige Gasthaus bietet ein enormes Potenzial und ist ideal für Großfamilien, Mehrgenerationenwohnen oder als Mehrfamilienhaus mit zusätzlicher Vermietungsmöglichkeit geeignet. Die Immobilie befindet sich im Ortszentrum von Gresten und wurde über viele Jahre hinweg gepflegt und instandgehalten. Das großzügige Gebäude bietet zahlreiche Wohn- und Gestaltungsmöglichkeiten an. Die ehemals gastronomisch genutzten Flächen verfügen über viel Raum, der sich perfekt für große Wohnbereiche, Gemeinschaftsräume oder neue Wohneinheiten eignet. Ebenso stehen mehrere Sanitäranlagen zur Verfügung. Im Obergeschoss befinden sich zahlreiche Zimmer ? vom Einzel- bis zum Doppelzimmer ? die teilweise mit Badezimmern (Badewanne oder Dusche) sowie WC ausgestattet sind. Die gepflegten Räume eignen sich hervorragend zur Nutzung als zusätzliche Schlafzimmer, separate Wohneinheiten oder als Gästezimmer für eine Großfamilie. Zudem befindet sich im Obergeschoss ein Saunabereich mit separater Dusche und Ruheraum,
der das Wohnambiente aufwertet. Ein besonderes Highlight sind drei bereits bestehende Wohnungen, von denen eine über eine eigene Terrasse verfügt. Das gesamte Objekt befindet sich in einem schönen, gebrauchten Zustand. Die Fenster im Obergeschoss wurden 2007 erneuert und bestehen aus hochwertigem Kunststoff-Isolierglas. Durch die vielseitige Raumstruktur eignet sich die Immobilie ideal für unterschiedliche Nutzungskonzepte, wie zum Beispiel Vermietung von Wohneinheiten, Mehrgenerationenwohnen oder die Umgestaltung zu einem großzügigen Familienanwesen. Beheizt wird die Liegenschaft mittels Fernwärme. Anmerkung: Der Einreichplan entspricht nicht der tatsächlichen Bebauung (IST Bestand). Der Energieausweis weist folgende Werte auf: HWB: 239 kWh/m²a fGEE: 2,27 Sonstiges: Die Betriebskosten (Grundsteuer, Müll, Kanal, Wasser, Fernwärme etc.) betragen derzeit ca. EUR 2.000,- pro Monat. Hinweis: Welche Flächen der Liegenschaft tatsächlich zu Wohnzwecken oder als Geschäfts-/Laden-/Lokal-/-? flächen genutzt werden können, ist bitte mit einem Architekten und/oder Baumeister in Absprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde zu klären. Haben Sie Fragen, wünschen Sie weitere Informationen oder einen persönlichen Besichtigungstermin? Gerne stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer [Tel] oder per E- Mail [Email] zur Ve... [Mehr]