Beschreibung
Wohnungshighlight 2025 - zur befristeten Vermietung (mit Verlängerungsoption) gelangt diese ca. 117 m² große, moderne Maisonette-
Wohnung mit Garten und Terrasse und vier Zimmern in zentralster Lage des dritten Bezirks, direkt an der Landstraßer Hauptstraße. Trotz des zentralen Standortes mitten im Wirbel des belebten Rochusmarktes und der Landstraßer Hauptstraße, findet man in diesem Objekt eine kleine Ruheoase. Die
Wohnung teilt sich wie folgt: Ebene 1: Vorraum, separates Gäste-WC, Wohnzimmer mit Küchennische und -insel sowie mit Zugang zur Terrasse (ca. 18,00 m²) sowie zum Garten (ca. 116 m²) und Zugang über die Treppe in die Ebene 2: Flur, Schlafzimmer 1, Schlafzimmer 2, Schlafzimmer 3, Badezimmer mit Wanne, Dusche und Waschtisch, Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss, separates WC mit Handwaschbecken. weitere Informationen: Die
Wohnung ist hochwertig mit Parkettböden, ansprechenden Fliesen, Miele-Geräten in der Küche und weiteren Details ausgestattet. Jedes Zimmer verfügt über eine
Kühlung. Es gibt teilweise elektrische Außenjalousien. Lage: Die Lage ist perfekt, nahe der Liegenschaft (ca. 3 Gehminuten) befindet sich der Rochusmarkt und die U-Bahn-Station U3. Die Landstraßer Hauptstraße bietet zahlreiche nette Lokale und Einkaufsmöglichkeiten. Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich z B aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.... [Mehr]