Beschreibung
Ortsübliches, geräumiges und beziehbares ca. 150m² Bauernhaus mit dem ca. BJ 1900 samt Teilkeller mit altem Gewölbe sowie ein im Jahr 1962 errichtetes 183m² BGF Nebengebäude wobei eine 100% Aufstockung dieses Nebengebäude im Jahr 1976 erfolgte. Weiters gibt es noch einen 40m² Wintergarten bzw. die überdachte Terrasse sowie einen geschlossenen Laubengang hin zum
Haus. Das alte Bauernhaus wurde Nachweislich vor 31.12.1968 errichtet und gilt somit als rechtmäßiger Bestand. Für das große Nebengebäude samt Aufstockung sind die beiden Baubbescheide vorhanden. Die Einteilung des Bauernhauses ist wie folgt: Haupteingang mit Vorraum kleiner Vorraum Küche mit Essbereich Wohnzimmer 3 Schlafzimmer Badezimmer mit WC separates (Gäste) WC Abstellraum Stiegen Abgang zum Erdkeller mit Gewölbe Stiegen Aufgang in den Rohdachboden Die Einteilung des großen Wirtschaftsgebäudes ist wie folgt: längliches Vordach als offener Unterstellplatz (Langcarport) Überdachte Terrasse / Wintergarten Garage 1 Wirtschaftsraum
/ Stall Garage 2 Wasch- Nassraum mit Dusche und WC Holzlagerraum oder sonstige Lagerfläche ohne Decke (bis First offen) im OG befindet sich eine große offene Lagerfläche Die Beheizung erfolgt mit einer Flüssiggasanlage samt Erdtank. Eine Solaranlage am Dach unterstütz die Warmwasseraufbereitung. Das Ortswasser, die Kanalisation und der Strom sind angeschlossen und betriebsbereit. Für das Nutzwasser (Garten, Tiere usw.) steht noch ein eigener Brunnen zur Verfügung. Die Liegenschaft wurde damals schon derart gut im Nord- Westen des ebenen Grundstückes errichtet, sodass sich im Süd- und Ostbereich des Grundstückes eine beachtliche Grünfläche im Bauland mit Potenzial ergab. Die gegenständliche Liegenschaft samt dem großen, sonnigem und eingezäuntem 2.160m² Grundstück liegt im Bauland- Dorfgebiet, hat eine Bebauungsdichte von 0.2 bis 0,5, Eine Widmung als ? Dorfgebiet? in der Steiermark dient der Erschließung von Bauten land- und forstwirtschaftlicher Nutzung in verdichteter Anordnung (Tierhaltung erlaubt), erlaubt aber auch Wohnbauten mit max. zwei Wohneinheiten und andere Nutzungen, die dem Dorftyp entsprechen und keine unzumutbaren Belästigungen ver... [Mehr]