Beschreibung
Grundfläche: 333m² laut Grundbuchsauszug Baugrund mit Abbruchobjekt: Augenscheinlich besteht nach h.a. Ansicht für das Objekt aus Gründen des Stadtbildes wenig Interesse an der Erhaltung. Für einen Abbruch wäre jedoch zuvor bei der MA 19-Stadtgestaltung eine Bestätigung gemäß §62a Bauordnung einzuholen, dass an der Erhaltung kein öffentliches Interesse besteht. Nach positiver Bestätigung kann das Gebäude jederzeit abgetragen werden und die Liegenschaft mit Abbruch verkauft werden. Wichtig ist jedoch, dass die Bestätigung nur vier Jahre gültig ist. Geschichte und Istzustand: Derzeitige verbaute Fläche des Rohbaus: ca. 114m² Widmung: Im vorderen Bereich: GB- Bauland Gemischtes Baugebiet Bauklasse 1 Im hinteren Bereich: GV- gemischtes Baugebiet Geschäftsviertel, Bauklasse 1 aber auf 3,5 m beschränkt Erzielbare Gesamtnutzfläche: ca. 750m² Das Haus wurde vor 1938 errichtet, erste Dokumente im Bauakt sind ab 1938- ein Bescheid zur baulichen Umgestaltung. Ursprünglich war das Haus im Konsens mit
der Behörde errichtet und lag 1949 auch eine Benützungsbewilligung vor. 1975 wurde der Hauskanal eingeleitet. Jedoch wurde vor rund 15-20 Jahren ein nicht baubewilligter Umbau begonnen, welcher nicht abgeschlossen wurde und so wie er erfolgte auch nicht bewilligbar ist. • Der ebenerdige Zubau in Massivbauweise an der linken hinteren Grundgrenze im Ausmaß von 5,30m mal 5,30 m ist abtragen zu lassen • Die Anhebung des gesamten Dachstuhles des ebenerdigen Wohngebäudes um ca. 1,30m ist abtragen zu lassen, bzw. ist der Zustand gemäß der rechtskräftigen Baubewilligung vom 1.9.1948 wieder herzustellen. Das Erdgeschoss beinhaltet einige Räume im Rohzustand sowie auf der rechten Seite eine Einfahrt. Diese ist in den Ursprungsplänen nicht vorhanden gewesen, es waren auch dort Wohnräume. Die Liegenschaft ist komplett eingefriedet, an der Rückseite mit einem Maschendrahtzaun, sonst stellen die Bauteile der eigenen Bebauung oder jener der Nachbarn die Einfriedung dar. Sonstiges: Das Objekt wird aufgrund einer Verlassenschaft verkauft. Die Liegenschaft muss daher im Bieterverfahren verkauft werden. Ich erkläre Ihnen gerne die genauen Bedingungen, Sie haben immer die Möglichkeit zu überbieten. Der Kaufvertrag wird aufschiebend bedingt abgeschossen, die Übergabe erfolgt nach Vorliegen des Kaufpreises auf dem Treuhandkonto des Notars und Bezahlung der Nebenspesen, sowie Vorliegen der abhandlungsbehördlichen Genehmigung. Vordem ist leider keine Übergabe möglich! Nebenspesen bei Kauf der Liegenschaft: 3,5% Grunderwerbsteuer 1,1% Eintragungsgebühr 3% , zzgl. 20% USt, Vermittlungsprovision Vertragserrichtungskosten und Treuhandschaft zzgl. Barauslagen laut Absprache mit dem Vertragserrichter Kosten für grundverkehrsbehördliche Genehmigung ggbf. Kosten für ausländergrundverkehrsbehördliche Genehmigung (falls erforderlich) Für Anfragen füllen Sie bitte das Anfrageformular aus, auch mit Telefonnummer und Ihrer Adressangabe, ich melde mich umgehend, wenn ich von den Auswärtsterminen ins Büro zurückkomme. Wir führen ausschließlich Einzelbesichtigungen durch. In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte - Richtlinie - Umsetzungsgesetz) ist es uns leider nur mehr möglich, Termine nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktangaben (Name, Adresse, Telefon und E-Mail) zu vereinbaren, dies gilt aber auch für die Herausgabe relevanter Informationen über das Objekt.... [Mehr]