Beschreibung
Zum Verkauf gelangen drei Tiefgaragenstellplätze in der Beckmanngasse 27, 1140 Wien - einer gepflegten Wohnanlage in zentraler Lage nahe der Linzer Straße. Die Stellplätze TG02, TG05 und TG11 befinden sich in der hauseigenen Tiefgarage. Aktuell sind zwei davon vermietet , was sie zu einer interessanten Anlagemöglichkeit mit laufenden Einnahmen macht. Eckdaten: Stellplätze: TG 02, TG 05 und TG 11 Kaufpreis je Stellplatz: € 24.000 Aktuell zwei vermietet Zutritt zur Garage mittels elektrischem Tor Solide Hausgemeinschaft und gepflegte Anlage Die Lage im 14. Bezirk bietet eine gute Nachfrage nach Parkmöglichkeiten - sowohl durch Anrainer: innen als auch durch umliegende Betriebe. Durch die laufenden Mietverhältnisse eignen sich die Stellplätze optimal für Anleger: innen, die in eine wartungsarme und unkomplizierte
Immobilie investieren möchten . Verkauf einzeln oder im Paket möglich. Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt <450m Apotheke <125m Klinik <825m Krankenhaus <1.650m Kinder &
Schulen Schule <250m Kindergarten <150m Universität <500m Höhere Schule <1.600m Nahversorgung Supermarkt <100m Bäckerei <100m Einkaufszentrum <750m Sonstige Geldautomat <600m Bank <600m Post <650m Polizei <775m Verkehr Bus <100m U-Bahn <700m Straßenbahn <100m Bahnhof <550m Autobahnanschluss <4.075m Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: Open Street Map Doppeltätigkeit/Naheverhältnis Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakle r tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung . Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (z B Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.... [Mehr]