Beschreibung
Zur Beachtung: Bei der hier zum
Kauf angebotenen Liegenschaft handelt es sich um einen Baurechtsgrund der Stadt Wien. Das Baurecht ist bis zum 31.12.2044 befristet abgeschlossen. Der aktuelle jährliche Baurechtszins beträgt ca. ? 1.300,- Nach Auskunft des Liegenschafts-Managements der Stadt Wien, kann jetzt schon ein neuer Baurechtsvertrag für die Dauer von 60 Jahren abgeschlossen werden. Bei Abschluss eines neuen Baurechtsvertrags, würde der zukünftige jährliche Baurechtszins ca. ? 16.000,- betragen. Die Liegenschaft befindet sich in beschaulicher Lage, nahe des Badeteichs Hirschstetten. Alle Annehmlichkeiten des pulsierenden Lebens sind nur einen Steinwurf entfernt. Das
Haus aus dem Jahr 1963 ist teilunterkellert und verfügt über eine Wohn-Nutzfläche von ca. 90 m² (zzgl. Keller und Garage). Das Gebäude wurde von den derzeitigen Eigentümern zwar liebevoll erhalten und über die Jahre auch sichtlich instandgehalten, jedoch weist das
Haus im Inneren partiellen Modernisierungsbedarf auf und
müsste, um aktuelle Wohnbedürfnisse zu erfüllen, adaptiert/renoviert/umgebaut oder eventuell wirtschaftlich sinnvoll, neu gebaut werden. Die derzeitige Raumaufteilung gliedert sich wie folgt: Im EG befinden sich Küche, zwei Schlafzimmer, Bad/Toilette sowie das Wohnzimmer mit Zugang zur Gartenterrasse mit Blick in den großzügigen Garten mit schönem Altbaumbestand. Über eine kleine Holzstiege erreicht man im Dachgeschoß drei getrennt begehbare Zimmer sowie ein weiteres Bad mit Toilette. Geheizt wird mittels einer Gasetagenheizung. Die Fenster sind als Kunstoffenster mit Zwei-Scheiben-Isolierglas samt Innenjalousien und Außen-Rollos ausgeführt. Das ebene Eck-Grundstück (von zwei Seiten befahrbar) ist rechteckig konfiguriert und verfügt über eine Gesamtfläche (lt. Grundbuch) von ca. 908m². Anschlüsse für Kanal, Wasser, Gas und Strom sind am Grundstück bereits vorhanden. Die Grundstücksbreite beträgt ca. 19 m und die Grundstückstiefe beträgt ca. 46 m. Die Bauweise wird laut Flächenwidmung als GB (gemischtes Baugebiet) Bauklasse I geschlossen, vorgeschrieben. Laut den besonderen Bebauungsbestimmungen ist die Unterbrechung der geschlossenen Bauweise zulässig. Die Bebauungsdichte wird im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadtplanung Wien mit einer bebaubaren Fläche (im Verhältnis zur Grundstücksgröße) von 40% ausgewiesen. Die Gebäudehöhe ist mit max. 6,5 m limitiert... [Mehr]