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Gewerbegrundstück im Bezirk Gmünd
€ 2.200.000,-
3874 Gmünd / 30000m²
€ 73,33 / m²
#Baugrund #Gewerbegrundstück
Das rund 30.000 m² große Grundstück befindet sich in idyllischer Lage im Bezirk Gmünd. Aufgrund der Widmung lässt sich dieses gut für touristische Zwecke verwenden. Eine Umwidmung auf Bauland Wohnen wäre möglich. Gerne übermitteln wir auf Anfrage weitere Informationen.... [Mehr]
Großes Haus mit landwirtschaftlichem Wirtschaftsgebäude!
3950 Bezirk Gmünd / 6800m²
#Landwirtschaft #möbliert #ruhig
Größeres Wohnhaus mit landwirtschaftlichem Wirtschaftsgebäude und Grund. In idyllischer und ruhiger Lage liegt dieses möblierte Wohnhaus (auch für 2 Familien geeignet). Die Wohnfläche beträgt im Erdgeschoss und Obergeschoss je 100 m². Das angrenzende ca. 6800 m² große Grundstück lässt Ihnen viel Freiraum. Zusätzlich gehört ein Wirtschaftsgebäude mit viel Platz – auch für Futtervorräte zu diesem Anwesen. Hier stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen, um Ihre Wünsche und Ideen wahr werden zu lassen. Idealer Auslauf für Pferde-, Schaf-, Rinderhaltung etc. Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie. Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Herrn Graf unter [Telefonnummer entfernt]. Haben Sie oder einer Ihrer Bekannten eine Immobilie zu verkaufen, dann freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme. Weitere Immobilien/Fotos finden Sie auf https://www. AWZ.at... [Mehr]
Unbebautes Grundstück - Widmung Wohngebiet - in idyllischer Lage im Bezirk Gmunden zu verkaufen!
4810 Gmunden / 5000m²
#Baugrund #aufgeschlossen #ruhig
Grundstück in hervorragender Lage - auch für Bauträger - im Bezirk Gmunden zu verkaufen! Das unbebaute und vollaufgeschlossene Grundstück umfasst ca. 5.000m² und befindet sich in sonniger Lage umgeben von Wiesen und Wälder. Es liegt bereits eine Bauplatzbewilligung für das Grundstück vor. Trotz der ruhigen Lage befindet sich das Dorfzentrum nur wenige Autominuten entfernt. Auch diverse Nahversorger sind binnen wenige Minuten erreichbar. KAUFPREIS: auf Anfrage Widmung: Wohngebiet Unverbindliches, freibleibendes Angebot. Informationen nach bestem Wissen und Gewissen vom Abgeber erhalten - für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Mündliche Nebenabreden zum angebotenen Objekt bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für sämtliche behördliche Genehmigungen und Auflagen hat die Käufer In selbst Sorge zu tragen. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Besichtigungen und Beratungen erfolgen kostenlos, lediglich im Falle einer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit ist die gesetzliche bzw. angeführte Provision in Höhe von 3% des Bruttoverkaufspreises zzgl. 20% Ust. zur Zahlung fällig. Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig. Information zum Datenschutz unter www.nextimmobilien.at/datenschutz Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt Apotheke Kinder & Schulen Schule Nahversorgung Supermarkt Bäckerei Sonstige Geldautomat Bank Polizei Verkehr Bus Bahnhof Flughafen Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: Open Street Map... [Mehr]
Rendite mit Photovoltaikanlage/Solaranlage auf 3,2 ha großem Baugrund im Bezirk Gmünd/NÖ
3874 Litschau / 32000m²
€ 68,75 / m²
#Baugrund #aufgeschlossen
Das aufgeschlossene flache 3,2 ha große Baugrundstück befindet sich im Bezirk Gmünd. Auf dem Grundstück darf eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Für weiterführende Informationen bitten wir um schriftliche Anfrage per E-Mail. Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt <500m Apotheke <500m Kinder & Schulen Schule <500m Nahversorgung Supermarkt <500m Bäckerei <500m Sonstige Bank <500m Geldautomat <500m Polizei <500m Post <500m Verkehr Bus <500m Bahnhof <500m Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: Open Street Map... [Mehr]
Produktions-/Lagerhalle - Bezirk Gmünd
€ 599.000,-
3873 Brand
#Büro #Halle #Parkmöglichkeit
Zum Verkauf gelangt ein gut ausgestattetes Gewerbeobjekt mit einer Gesamtfläche von 2.202 m² in der Ortschaft Brand Nagelberg. Die Immobilie besteht aus ca. 1.000 m² großen Produktions- und Lagerhallen mit einem dazugehörigen Aufenthaltsraum, Sanitäranlagen und einem ca. 130 m² Bürotrakt. Weiters gibt es zwei Wohngebäude und mehrere PKW-Garagen. Die gesamte Immobilie wird mittels einer Gas-Zentralheizung beheizt und wurde laufend modernisiert und instandgehalten. Die sofortige Nutzung und der Top-Zustand runden dieses interessante Angebot ab.... [Mehr]
3871 Brand-Nagelberg
Baugrund zu verkaufen!
€ 14.230,-
3950 Gmünd / 701m²
€ 20,30 / m²
#Baugrund
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 20,30 pro Quadratmeter Grundstücksfläche, fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 21.944,-
3950 Gmünd / 1081m²
#Baugrund #Landwirtschaftsgrund
€ 59.027,-
3950 Gmünd / 918m²
€ 64,30 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 64,30 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 47.560,-
3950 Gmünd / 820m²
€ 58,- / m²
Das Baugrundstück wird an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 58,00 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 34.131,-
3950 Gmünd / 930m²
€ 36,70 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 36,70 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 63.271,-
3950 Gmünd / 984m²