Es können maximal 99 Objekte in der Merkliste gespeichert werden.
Durch Klicken auf eine Social Media Anmeldung akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen & Datenschutzrichtlinie.
Durch Klicken auf Anmelden akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen & Datenschutzrichtlinie.
Passwort vergessen?
Noch nicht registriert? Jetzt kostenlos registrieren.
1 bis 12 von mehr als 120
Geben Sie einen Namen für das Suchprofil ein:
Geben sie Ihre E-Mail Adresse ein:
Keine gültige E-Mail-Adresse
Durch klicken auf Speichern akzeptiere ich dieNutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien
Es können maximal 25 Suchprofile gespeichert werden.
Prüfen Sie bitte Ihren Posteingang und aktivieren Sie den Suchagenten.
Sie können Ihren Suchagenten über die Suchagent E-Mail verwalten.
Baugrund zu verkaufen
€ 18.360,-
3913 Rohrenreith / 918m²
€ 20,- / m²
#Baugrund #ruhig
Baugrund in Rohrenreith in ruhiger Lage zu verkaufen;
7542 Rehgraben / 11437m²
#Baugrund
Baugrund besteht aus zwei Grundstücken, teilweise Bauland-Dorfgebiet und Wald
7542 Rehgraben / 3002m²
#Baugrund #Landwirtschaftsgrund
Baugrund besteht aus zwei Grundstücken, teilweise Bauland-Dorfgebiet und Grünland
€ 212.876,-
7542 Gerersdorf bei Güssing / 10973m²
€ 19,40 / m²
Baugrund besteht aus mehreren Grundstücken, teilweise Bauland-Dorfgebiet und Grünland
Verkauf Baugründe
6165 Telfes im Stubai / 500m²
Gemeinde Telfes im Stubaital Der Eigentümer der Gp 764/1 KG Telfes beabsichtigt den Verkauf von 2 Baugrundstücken im Ausmaß von je 500m². Die Grundstücke liegen Südlich von Telfes am Kirchbrückenweg. Sonnige ruhige Lage. Gemäß den Widmungs-Richtlinien der Gemeinde Telfes im Stubaital gibt es nur ein Vergaberecht für einen Käufer mit Wohnbedarf. Näher Informationen bei Interesse am Erwerb der Grundstücke unter Tel.[Telefonnummer entfernt]... [Mehr]
Baugrund zu verkaufen!
€ 22.377,-
3950 Gmünd / 1081m²
€ 20,70 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 20,70 pro Quadratmeter Grundstücksfläche, fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 21.600,-
2152 Gnadendorf / 864m²
€ 25,- / m²
Ruhige Lage, nahe dem Naturpark Leiser Berge. Arzt mit Apotheke, Volksschule und Kindergarten sowie Gasthäuser in der Gemeinde. Vereine für Verschönerung der Ortschaft, Musik und Fußball vorhanden. Jugendfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr Anbindung asphaltierter Radweg Entfernung zur Autobahn A5 20min Entfernung Ernstbrunn, Laa Mistelbach 10-15km (Bahnanbindung) Stadtgrenze Wien 45km... [Mehr]
7542 Gerersdorf bei Güssing / 1809m²
€ 60.129,-
3950 Gmünd / 918m²
€ 65,50 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 65,50 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 47.560,-
3950 Gmünd / 820m²
€ 58,- / m²
Das Baugrundstück wird an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 58,00 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 64.452,-
3950 Gmünd / 984m²
Baugrund in Bergheim bei Salzburg zu verkaufen
€ 1.372.500,-
5101 Bergheim / 915m²
€ 1.500,- / m²
#Baugrund #aufgeschlossen
915m² voll aufgeschlossener Baugrund in Bergheim bei Salzburg zu verkaufen. Kaufpreis: € 1.500, /m²