Dachgeschosswohnungen mieten in 4710 Grieskirchen
(Grieskirchen, Oberösterreich)
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OKMietwohnung in 4710 Grieskirchen
4710 Grieskirchen
#Dachgeschoss
Die gemütliche Dachgeschoßwohnung Top 7 bietet eine Nutzfläche von ca. 44m² m² und befindet sich im 3. Obergeschoss bzw. Dachgeschoss des Hauses. (Lift vorhanden) AUFTEILUNG: Großzügiger Vorraum, WC, Badezimmer mit Badewanne, Küche, Wohnzimmer und ein Schlafzimmer. BEHEIZUNG: Die Beheizung des Hauses erfolgt mittels einer zentralen Ölheizung und die monatlichen Kosten hierfür betragen ca. € 52,42 inkl. MwSt. HWB in Arbeit MIETE: Die monatliche Miete beträgt ca. 392,70 € inkl. MwSt. BETRIEBSKOSTEN: Die Betriebskosten belaufen sich derzeit auf ca. € 95 inkl. MwSt. EUR 540,12 Gesamtmiete inkl. Betriebs- und Heizkosten. Die Stromkosten sind mit dem Versorgungsunternehmen direkt zu verrechnen. KAUTION: Die Kaution beträgt € 2.200,- und ist in Form eines Sparbuches an den Vermieter zu übergeben. DETAILUNTERLAGEN: Provisionsfrei für den Mieter! Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer [Tel] Durchwahl 2339 oder [Tel]. Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen. Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter. Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist. Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt Apotheke Krankenhaus Kinder & Schulen Schule Kindergarten Nahversorgung Supermarkt Bäckerei Einkaufszentrum Sonstige Bank Geldautomat Post Polizei Verkehr Bus Bahnhof Autobahnanschluss Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: Open Street Map... [Mehr]
