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Verkauf Bauplatz im Wohngebiet in Gmünd
€ 361.000,-
3950 Gmünd / 4752m²
€ 75,97 / m²
#Baugrund
Zum Verkauf steht die unbebaute Liegenschaft GST 1611 (Teilfläche von ca. 4.752m², vorbehaltlich Teilungsplan), EZ 262, KG 07007 Gmünd in der Weitraer Str., 3950 Gmünd. Der Mindestkaufpreis der gegenständlichen Liegenschaft beträgt: € 361.000,00 Die Verkaufstransaktion wird über eine öffentliche Ausschreibung eingeleitet. Alle Interessenten werden daher eingeladen bis 28.04.2026 (per Post oder Bote bei ÖBB-Immobilienmanagement GmbH (in der Folge „ÖBB-Immo“) einlangend), ein verbindliches, ausschließlich schriftliches und unterfertigtes Angebot in einem geschlossenen Kuvert mit dem Vermerk „Verkaufsverfahren Gmünd Bauplatz – nicht öffnen!“ unter Bezugnahme auf das vorliegende Verkaufsexposé und die darin enthaltenen Bedingungen samt sämtlichen vollständig ausgefüllten und unterfertigten Unterlagen die im Verkaufsexposé angefordert sowie enthalten sind, an die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH z.H. Frau Daniela Sperl MSc. MA (IMMO) Bahnhofplatz 1a 3100 St.Pölten zu senden. Die elektronische Übermittlung des Angebotes ist dezidiert ausgeschlossen! Nähere Informationen finden Sie im Verkaufsexposé: https://tinyurl.com/385n95px... [Mehr]
Grundstück in guter Lage
€ 49.000,-
3950 Gmünd / 394m²
€ 124,37 / m²
#aufgeschlossen #ruhig
Dieses charmante Grundstück liegt in der idyllischen Stadt Gmünd, gelegen im Herzen von Niederösterreich. Dieses Grundstück mit seiner ruhigen Lage und der guten Infrastruktur ist eine einzigartige Gelegenheit hier Ruhe und Erholung zu finden. Tauchen Sie ein in die Schönheit der Natur und genießen Sie gleichzeitig die Annehmlichkeiten einer gut erschlossenen Stadt. Das Grundstück befindet sich in einer Siedlung und dennoch gut erreichbaren Lage in Gmünd. Die Stadt ist bekannt für ihre malerische Umgebung, ihre historische Architektur und ihre freundliche Gemeinschaft. Die Nähe zu den umliegenden Wäldern und Hügeln ermöglicht es Ihnen, die Natur in vollen Zügen zu genießen, während Sie dennoch von einer guten Infrastruktur profitieren. Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 394 m². Alle erforderlichen Anschlüsse wie Wasser, Strom und Kanalisation sind bereits vorhanden. Explizit weisen wir daraufhin, dass alle Angaben nach bestem Wissen erstellt wurden. Für Auskünfte und Angaben die uns von Seiten der Eigentümer und Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen. Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Gemäß § 5, Abs. 3 Maklergesetz weisen wir daraufhin, dass die Firma LIFE - REAL Immobilien GmbH als Doppelmakler tätig ist. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift bearbeiten können. Für weitere Informationen und einen unverbindlichen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer [Telefonnummer entfernt], sowie unter [Telefonnummer entfernt] oder unter [E-Mail-Adresse entfernt] gerne zur Verfügung.... [Mehr]
Günstiger, sonniger Baugrund in der Nähe von Gmünd/NÖ
€ 22.222,-
3950 Gmünd / 794m²
€ 27,99 / m²
#Baugrund #aufgeschlossen
Verkauft wird ein voll aufgeschlossener Baugrund in der Nähe von Gmünd/NÖ - ca. 800m² - Siedlungslage - Kanal, Wasser, Telekom, Strom, Glasfaser an der Grundstücksgrenze - KEIN BAUZWANG und KEINE BAUVERPFLICHTUNG - Privatverkauf OHNE PROVISION - im Ort gibt es eine Volksschule, einen Arzt, einen Nahversorger, Bankomat, Gasthaus, Kindergarten, Kleinkindbetreuung, reges Vereinsleben - Ortszentrum 300m entfernt - im Hintergrund sieht man die Schienen der Waldviertelbahn der NÖVOG (1.5. bis 26.10. je eine Fahrt am Tag) - Gmünd/Weitra 5-10min - Anbindung an die Franz Josefs Bahn in Gmünd - Preis: €22.222,00... [Mehr]
Baugrund zu verkaufen!
€ 67.010,-
3950 Gmünd / 984m²
€ 68,10 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 65,50 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 62.516,-
3950 Gmünd / 918m²
€ 23.242,-
3950 Gmünd / 1081m²
€ 21,50 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 20,70 pro Quadratmeter Grundstücksfläche, fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 47.560,-
3950 Gmünd / 820m²
€ 58,- / m²
Das Baugrundstück wird an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 58,00 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]