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Baugrund Neben Nickelsdorf Steht zum Verkauf! Auch Als Geldanlage Geeignet. Építési Telek Eladó! Na Predaj Stavebné Pozemky, Bez Provízií!
€ 38.000,-
Levél / 600m²
€ 63,33 / m²
#Baugrund
BAUGRUND östlich von Nickelsdorf auf der ungarischen Seite zu verkaufen, direkt im Dreiländereck A-H-SK. Gas, Wasser, Kanal, sowie Strom sind schon am Grund. Die Gründe dürfen bis 30% der Fläche bebaut werden. Die ersten 3 Jahre besteht auch kein Bauzwang. Danach lässt es sich noch mal mit einem extra Antrag um 2 Jahre verlängern. Sie können also erst mal den Grund erwerben, sei es als Geldanlage, um diesen später wieder zu veräußern oder sie beginnen step by step mit Ihrem Haustraum. Ein deutschsprachiger Notar befindet sich in unmittelbarer Nähe und kann Ihnen vermittelt werden. Des weiteren ist der Abgeber Österreicher, so das anfällige Fragen gern in Deutsch beantwortet werden. Einkaufsmöglichkeiten, Gasthaus, Arzt, zweisprachige Schule (Deutsch/Ungarisch), Krippe, Thermalbad sind in Kürze erreichbar. Auch ein Bahnhof ist in Gehweite. Dieser wird regelmäßig angefahren, da diese Ortschaft in der Nähe der internationalen Bahnstrecke Wien-Budapest liegt. Jede Stunde fährt ein Zug nach Wien, die schnellste Verbindung zum Hauptbahnhof wären 65 Min. In ca. 2km befinden sich 2 Autobahnen. Die M1 Wien - Budapest, sowie die M15 Bratislava - Levél. Von Levél ist man am Flughafen Wien in 45 Min., in Bratislava ist man in 30 Min. Ein Badesee, in dem auch geangelt werden kann befindet sich auch direkt in der Ortschaft und rundet diese Liegenschaft ab. Hinweis: Verkauf erfolgt erst nach Freigabe durch die Gemeinde - Vorkaufsrecht. Wer Levél noch nicht kennt: Die Gemeinde Levél (Kaltenstein) in Ungarn, liegt westlich von Mosonmagyaróvár. 1410 wurde diese das erste Mal als Kalthostan erwähnt. 1910 waren 92% aller Einwohner Deutsche. Als aufstrebende Region mitten im Dreiländereck ist Ihre Lage optimal. Wien, Bratislava, sowie Neusiedl am See sind in Kürze erreichbar. Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig. Nutzen Sie die einmalige Gelegenheit, diese Immobilie zu besichtigen - sehen und erleben ist sehr viel eindrucksvoller! Eine Besichtigung ist kostenfrei und unverbindlich, und gibt Ihnen einen unverfälschten Eindruck von der Immobilie. Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Finanzierung sowie beim Verkauf/Vermietung Ihrer Immobilie. Infrastruktur / Entfernungen Sonstige Polizei <7.500m Geldautomat <10.000m Bank <10.000m Verkehr Bus <9.500m Autobahnanschluss <5.500m Bahnhof <6.000m Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: Open Street Map... [Mehr]
Baugrund zu verkaufen
€ 21.114,-
3913 Rohrenreith / 918m²
€ 23,- / m²
#Baugrund #ruhig
Baugrund in Rohrenreith in ruhiger Lage zu verkaufen;
7542 Rehgraben / 3002m²
#Baugrund #Landwirtschaftsgrund
Baugrund besteht aus zwei Grundstücken, teilweise Bauland-Dorfgebiet und Grünland
7542 Rehgraben / 11437m²
Baugrund besteht aus zwei Grundstücken, teilweise Bauland-Dorfgebiet und Wald
3650 Pöggstall / 869m²
Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren.
€ 26.025,-
2152 Gnadendorf / 1041m²
€ 25,- / m²
Baugrund zu verkaufen!
€ 23.242,-
3950 Gmünd / 1081m²
€ 21,50 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 21,50 pro Quadratmeter Grundstücksfläche, fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 21.600,-
2152 Gnadendorf / 864m²
Ruhige Lage, nahe dem Naturpark Leiser Berge. Arzt mit Apotheke, Volksschule und Kindergarten sowie Gasthäuser in der Gemeinde. Vereine für Verschönerung der Ortschaft, Musik und Fußball vorhanden. Jugendfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr Anbindung asphaltierter Radweg Entfernung zur Autobahn A5 20min Entfernung Ernstbrunn, Laa Mistelbach 10-15km (Bahnanbindung) Stadtgrenze Wien 45km Bauzwang innerhalb 2 Jahre!... [Mehr]
€ 360.000,-
2111 Harmannsdorf / 600m²
€ 600,- / m²
7542 Gerersdorf bei Güssing / 1809m²
€ 47.560,-
3950 Gmünd / 820m²
€ 58,- / m²
Das Baugrundstück wird an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 58,00 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 67.010,-
3950 Gmünd / 984m²
€ 68,10 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 68,10 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]