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Baugrund zu verkaufen!
€ 12.898,-
3950 Gmünd / 701m²
€ 18,40 / m²
#Baugrund
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 18,40 pro Quadratmeter Grundstücksfläche, fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 53.336,-
3950 Gmünd / 918m²
€ 58,10 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 58,10 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 47.560,-
3950 Gmünd / 820m²
€ 58,- / m²
Das Baugrundstück wird an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 58,00 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 30.783,-
3950 Gmünd / 930m²
€ 33,10 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 33,10 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 11.408,-
3950 Gmünd / 620m²
€ 29.128,-
3950 Gmünd / 880m²
€ 11.222,-
3950 Gmünd / 634m²
€ 17,70 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 17,70 pro Quadratmeter Grundstücksfläche, fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 11.426,-
3950 Gmünd / 621m²
€ 57.170,-
3950 Gmünd / 984m²
Betriebsbaugrund bei der Autobahn zwischen Wien und Baden
€ 3.600.000,-
Oeynhausen / 22600m²
€ 159,29 / m²
Liegenschaft Standort: in Oeynhausen bei Traiskirchen zentral gelegen direkt an der A-2 Südautobahn (ca. 15km südlich von Wien) Größe: von 22.600 m 2 bis zu 110.000 m 2 verfügbar Autobahnfront: gesamt ca. 400 Meter Widmung: BB-A-Bauland Betrieb...... [Mehr]
70,59m² Mietwohnung mit 2 Schlafzimmern in Haus im Ennstal
€ 913,38
8967 Haus, 8967 Haus / 70,59m² / 3 Zimmer
€ 12,94 / m²
#Balkon #Garten #Terrasse
Die 70,59m² große Mietwohnung befindet sich in einem Wohnhaus mit nur 4 Parteien und besteht aus einem Vorraum, Wohnküche mit Balkon, Abstellraum, Badezimmer und WC, sowie 2 Schlafzimmer. Weiters kann vom neuen Mieter der Gemeinschaftsgarten mitbenutzt werden.... [Mehr]
Schönes Wohnhaus mit großem Baugrund!
8153 Gschnaidt / 4 Zimmer
#Einfamilienhaus #ruhig
Nähe Graz - Verkaufe wunderschönen Bauplatz und Haus (Verkäuferin möchte noch einige Jahre im Haus bleiben) in Ruhelage. Hier wartet ein richtiger Erholungs- und Kraftplatz auf Sie. Das schöne, ruhig gelegene Grundstück und das liebevolle Haus werden Sie begeistern. Die Verkäuferin behält sich die Möglichkeit eines Wohnrechtes vor . Alles weitere erfahren Sie gerne bei einem Besichtigungstermin. Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie. Nähere Informationen und eine Besichtigung erhalten Sie gerne bei Herrn Fritz Furlan unter [Tel]. Haben Sie oder einer Ihrer Bekannten eine Immobilie zu verkaufen, dann freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme. Weitere Immobilien/Fotos finden Sie auf https://www. AWZ.at... [Mehr]