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Baugrundstück in Spital bei Weitra, Bauplatz 1
€ 27.912,-
3970 Weitra / 1163m²
€ 24,- / m²
#Baugrund
Ein eigenes Haus und das Leben in einer Dorfgemeinschaft haben viele Vorzüge. Die Ortschaft Spital bei Weitra bietet eine aktive Dorfgemeinschaft mit vielen jungen Familien. Inmitten einer herrlichen Naturlandschaft betten sich die neuen Baugründe ein. In nur wenigen Autominuten sind die Stadt Weitra, die Kindergärten und Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeit- und Erholungsgebiete erreichbar. Erfüllt euch euren Wohntraum vom eigenen Haus in der Katastralgemeinde Spital - Wir unterstützen euch gerne dabei!... [Mehr]
3,2 ha großer aufgeschlossener Baugrund im Bezirk Gmünd/NÖ
€ 2.200.000,-
3874 Litschau / 32000m²
€ 68,75 / m²
#Baugrund #aufgeschlossen
Aufgeschlossenes flaches 3,2 ha großes Baugrundstück im Bezirk Gmünd zu verkaufen. Für weiterführende Informationen bitten wir um schriftliche Anfrage per E-Mail. Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt <500m Apotheke <500m Kinder & Schulen Schule <500m Nahversorgung Supermarkt <500m Bäckerei <500m Sonstige Bank <500m Geldautomat <500m Polizei <500m Post <500m Verkehr Bus <500m Bahnhof <500m Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: Open Street Map... [Mehr]
Baugrund
€ 25.128,-
3932 Kirchberg am Walde / 1047m²
3961 Groß-Neusiedl / 1034m²
Neues Siedlungsgebiet in sonniger Lage Aufschließungseinheitssatz 490,- Wohnbauförderung 60 % Nachlass auf Aufschließungsabgabe bei Gründung von mind. 2 Hauptwohnsitzen (50 % bei 1 Hauptwohnsitz)
3961 Zehenthöf / 1651m²
€ 17.339,-
3860 Heidenreichstein / 1037m²
€ 16,72 / m²
€ 19.061,-
3860 Heidenreichstein / 1140m²
€ 24.640,-
3961 Waldenstein / 1120m²
€ 22,- / m²
Baugrund zu verkaufen!
€ 21.944,-
3950 Gmünd / 1081m²
€ 20,30 / m²
#Baugrund #Landwirtschaftsgrund
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 20,30 pro Quadratmeter Grundstücksfläche, fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
3961 Albrechts / 1078m²
#Baugrund #ruhig
Siedlungsgebiet in ruhiger Lage Aufschließungseinheitssatz 490,- Wohnbauförderung 60 % Nachlass auf Aufschließungsabgabe bei Gründung von mind. 2 Hauptwohnsitzen (50 % bei 1 Hauptwohnsitz)
3961 Groß-Neusiedl / 1324m²