Mietwohnungen in 4701 Bad Schallerbach
(Grieskirchen, Oberösterreich)
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OKWohnung mieten in 4701 Bad Schallerbach
4701 Bad Schallerbach / 62,16m² / 2,5 Zimmer
€ 12,85 / m²
#Balkon #Kellerabteil #Parkmöglichkeit #barrierefrei #gefördert #hell
In unserer Grande Dame im Herzen von Bad Schallerbach steht diese erstklassige Neubau-Wohnungen Top 14 zur Verfügung. Diese wunderschöne Wohnung liegt im 1. Obergeschoss und hat eine südostseitige Ausrichtung. Mit einer Wohnfläche von 62,16m² bietet sie hervorragend Platz für gemütliches Wohnen. Aufgeteilt ist die Wohnung in Vorraum, Badezimmer mit Dusche und Waschmaschinenanschluss, Schlafzimmer, großer Koch-/Ess-/Wohnbereich, WC und einem großzügigen, südostseitigen Balkon. Weiters stehen allgemeine Nutzflächen (Fahrradabstellplatz, Trockenraum) und ein Kellerabteil zur Verfügung. Das gesamte Objekt ist barrierefrei durch einen modernen Lift vom Keller bis zum obersten Geschoss. Bei Verfügbarkeit kann auch gerne ein Parkplatz dazu gemietet werden. Mietzins Miete EUR 600,09 Betriebskosten EUR 132,61 Heizkosten EUR 66,30 Gesamt EUR 799,- Kaution EUR 2.397,-Höhepunkte Wunderschöne Wohnung mit Balkon Helle, lichtdurchflutete Räume KFZ- Abstellplatz (optional) Lift Kellerabteil Qualitative Bauweise Fußbodenheizung FÖRDERUNGSRICHTLINIENDa das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle MIeter folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können: 1. Das Jahreseinkommen einer förderbaren Person darf laut OÖ. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012 bei 1 Person nicht mehr als 37.000€ und bei zwei Personen nicht mehr als 55.000€ betragen. Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt erhöht sich dieser Betrag um 5.000€ ebenso für jedes Kind das nicht im Haushalt lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sin2. Die neue Wohnung muss zur Befriedigung eines dauerhaften Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden und als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ehepartner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Ein Nebenwohnsitz ist nicht möglich.3. Die bisherige Wohnung muss nachweislich weitervermietet oder verkauft werden.4.Weiters müssen Mieter zu einem der folgenden Personenkreise zählen: Österreichischer Staatsbürger/in oder Staatsbürger/in eines EWR-Staates oder Besitz des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“. Sonstige Personen dürfen ein gefördertes Objekt nur anmieten oder erwerben, wenn sie gemäß § 6 Abs. 9 – 13 Oö. WFG 1993 in den letzten 5 Jahren 54 Monate lang Einkünfte oder Leistungen in Österreich bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen. Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist. Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt <500m Apotheke <500m Krankenhaus <1.000m Klinik <10.000m Kinder & Schulen Schule <1.000m Kindergarten <500m Nahversorgung Supermarkt <500m Bäckerei <500m Einkaufszentrum <8.500m Sonstige Bank <500m Geldautomat <500m Post <500m Polizei <500m Verkehr Bus <500m Autobahnanschluss <4.500m Bahnhof <500m Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: Open Street Map... [Mehr]