Beschreibung
In unmittelbarer Nähe zum Dr. Karl-Lueger-Platz und zum Stadtpark befindet sich in einem repräsentativen Jahrhundertwendehaus im 4. Obergeschoß diese einzigartige 4-Zimmer Altbau-
Wohnung. Die
Wohnung bietet folgende Aufteilung: einladendes Vorzimmer, großzügiges Wohnzimmer mit stilvollem Erker und offener, voll ausgestatteter Einbauküche mit Kochinsel, Masterbedroom, Schlafzimmer mit Schrankraum, ein kleines Zimmer, elegantes Badezimmer ausgestattet mit Wanne, walk-in Dusche, Waschmaschinenanschluss und WC, ein Duschbadezimmer sowie ein Gäste-WC. Zusätzlich zur Gesamtmiete fällt ein monatliches Akonto für Heizung/Warmwasser und Kühlung in der Höhe von € 448,06 an. Die
Wohnung gelangt zur befristeten Vermietung auf 10 Jahre, eine Verlängerungsoption besteht. weitere Informationen: Alle Zimmer sind mit hochwertigen Parkettböden ausgestattet, die Sanitärräume sind elegant verfliest. Die
Wohnung verfügt über eine Klimaanlage in allen Räumen. Lage: Aufgrund der zentralen Lage in der Wiener Innenstadt
ist die Wohnung bestens an den öffentlichen Verkehr angebunden (U3 Stubentor, Ringlinien, Wien Mitte). In der unmittelbaren Umgebung zahlreiche Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie eine Vielzahl an netten Lokalen zur Verfügung. Der nahe gelegene Stadtpark bietet zahlreiche Freizeitgestaltungsmöglichkeiten. Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich z B aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.... [Mehr]