Beschreibung
Interessante Objekt Lage für GARAGE-Büro-Verkauf-
Lager-Studio uvm. ***Die Garage ist leider nur im Verband mit den anderen Immobilen mietbar.*** Das Objekt ist bestens geeignet für die Branche "ALLES RUND UMS AUTO" z.B. kleiner Autoteilehandel. Damit wären auch noch andere Geschäftsmöglichkeiten vor Ort mit einem tollen Handelsprodukt. Es stehen hier 3 Möglichkeiten von ihrem neuen Immobilienstandort an einer Hochfrequenz Zone mit Autobahn ab und Zufahrt und Zubringer nach Linz Zentrum. Es gibt ein Eine Büro Lagerfläche von ca. 120m² mit ausreichend Parkplätze vorm Geschäft/ Lokal. Objekt 1: ca. 120m² zu ? 800,- inkl. USt. Objektnr. 2785/1471 Objekt 2: ca. 60m² zu ? 400,- inkl. USt. Objektnr. 2785/1472 OBjekt 3 ca. 180m² zu ? 1.200,- inkl. USt. (besteht aus Obj. 1+2) Objektnr. 2785/1473 Externe Garage ca. 44m² zu ? 220,- inkl. USt. Objektnr. 2785/1474 Eine persönliche Adaptierung ist noch möglich. Es wird zur Zeit mit E-Infrarotstrahler Paneelen beheizt, es gibt aber einen Gasanschluß im
Gebäude um die Heizungvariante Therme oder gdgl. zu Realisieren. Es gibt auch noch eine 2. Zufahrt mit einer kleinen Ladrampe sowei eine externe Garage als Lager oder Garage, Werkstatt etc. Erfahren Sie mehr und rufen Sie mich am besten gleich an Herrn akad. IM. Walter Seitl GF [Tel] WS IMMO KG oder per E-Mail unter [Email] gerne zur Verfügung www.wsimmo.at BITTE BEACHTEN SIE, DASS WIR AUFGRUND DER NACHWEISPFLICHT GEGENÜBER DEM EIGENTÜMER NUR ANFRAGEN MIT VOLLSTÄNDIGER UND KORREKTER ANGABE IHRER KONTAKTDATEN (ANSCHRIFT, TELEFONNUMMER, E-MAILADRESSE) BEARBEITEN KÖNNEN. Bitte beachten Sie die neuen Verbraucherschutzrechte gemäß FAGG, welche wir Ihnen umgehend nach Ihrer Anfrage als Link zur Verfügung stellen. Bei nicht rechtzeitiger Absage vom vereinbarten Besichtigungstermin wird der angefallene Aufwand in Rechnung gestellt. Die Ersatzpflicht gilt ausdrücklich vereinbart § 9 MaklerG Ersatz von Aufwendungen Wir haben nach § 3 EAVG unseren Anbieter über die Informationspflicht angewiesen und über diese Bestimmung aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert. Bis zur Ergänzung ist der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen. Im Falle der Nichtvorlage gilt zumindest... [Mehr]