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Achtung Grundstück für Bauträger, aber auch für Private!
€ 270.000,-
7162 Tadten / 9122m²
€ 29,60 / m²
Lage: Nähe Frauenkirchen Sonstiges: Wir sind auch Samstag, Sonn- und Feiertags für Sie erreichbar! Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir seit 13. Juni 2014 aufgrund einer neuen EU-Richtlinie (FAGG - Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz) Detailinformationen, Besichtigungen sowie Zusendung von Exposés zu den angefragten Objekten erst dann umsetzen können, wenn Sie bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und Sie über Ihre Rücktrittsrechte gemäß §11 FAGG von uns aufgeklärt wurden. Nachdem Sie uns Ihre Anfrage gesendet haben, erhalten Sie von uns alle wesentlichen Informationen per e-mail. Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers. Für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. BITTE BEACHTEN SIE, DASS WIR AUFGRUND DER NACHWEISPFLICHT GEGENÜBER DEM EIGENTÜMER NUR ANFRAGEN MIT VOLLSTÄNDIGER ANGABE DER ANSCHRIFT UND ANGABEN ZUR PERSON (NAME, TELEFON, E-MAIL) BEARBEITEN KÖNNEN. Stichworte: Bundesland: Burgenland Provision: 9.720,00 € inkl. 20% USt.... [Mehr]
- UNI-Real - Top für Bauträger
#Baugrund
UNI-Real hat für Sie gefunden: Perfektes Bauträgergrundstück mit 9.122 m² Grundstückfläche am Rande von Tadten. davon sind 2.501 m² dieses Grundstücks im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Tadten "Bauland - Mischgebiet" gewidmet. Der Rest der Fläche ist "Aufschließungsgebiet - Wohngebiet" Das Grundstück 130/3 ist seit der Abtrennung der Teilfläche Grst Nr. 130/21 nicht erschlossen. Es gibt einen privaten Zufahrtsweg Nr. 130/6. Die Kosten für die Aufschließung kann die Gemeinde Tadten nicht beziffern, da die Aufschließung vom Wasserleitungsverband bzw. Netz Burgenland durchgeführt wird. Die Kosten für den Abwasserkanal müssten von einem Projektanten angefragt werden. Die Änderung der Widmungsfläche "Aufschließungsgebiet-Wohngebiet" in eine bebauungsfähige Widmung müsste in einem Widmungsverfahren mit einer Verordnung des Gemeinderates abgeschlossen werden. Falls es zu einer Teilung der Parzelle kommt, wird keine bestimmte Größe festgesetzt. Die Verbauung des Grundstückes, Parkplätze und die Gebäudeklasse richtet sich entweder nach der Widmung oder nach dem Baugesetz und wären diese Fragen mit einem Bautechniker abzuklären. Es gilt die Burgenländische Bauordnung. Sie haben Fragen oder wollen einen Besichtigungstermin vereinbaren, dann rufen Sie JETZT an [Tel] oder mailen Sie an [Email] Wenns ums Beste beim Wohnen geht ..... www.uni-real.at ..... wir finden was Sie suchen! Provision: 3% des Kaufpreises zuzüglich 20% Ust.... [Mehr]